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Reinhard Werry

Subventionen – auch für mittelständische Unternehmen?
So kommen Sie an die Fördermittel von EU, Bund und Ländern

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Inhaltsverzeichnis:

1 Wem nützen Subventionen?

2 Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln

3 Förderarten und die wichtigsten Programme

3.1 Die wichtigsten Förderprogramme (für einzelbetriebliche Investitionen)

3.2 Öffentliche Förderung in der EU

4 Beschreibung der Förderprogramme in der EU

4.1 Regionalförderung

4.2 Risikokapital

4.3 Forschung und Entwicklung

4.4 Umwelt

4.5 Energie

4.6 KMU

4.7 Tourismus

4.8 Erziehung, Ausbildung

4.9 Audiovision und Kultur

4.10 Sonstiges

4.11 Exportförderung

4.12 Externe Beziehungen

4.13 Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

4.14 Die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM)

4.15 Die Europäische Investitionsbank (EIB)

4.16 Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)

4.17 EUREKA

5 Von der Idee zum Projekt – Antragstellung

5.1 Die Antragstellung im Überblick

6 Mögliche Gefahren bei Subventionen

7 Förderbeispiele aus der Praxis

8 Ansprechpartner und Beratung

Ein Verpackungsmaschinenhersteller aus Rheinland-Pfalz hatte ein neues Produkt entwickelt. Da die Entwicklung bereits abgeschlossen war, konnte eine Förderung nicht mehr beantragt werden. Für die Markteinführung des neuen Produktes waren Investitionen notwendig, die im wesentlichen folgendes beinhalteten: Marketing- und Vertriebskonzept, Einstellung und Einarbeitung von Vertriebsmitarbeitern, Herstellung von Demonstrationsprodukten, Messen, Investitionen (Kfz, Büroausstattung) für die Vertriebsmitarbeiter.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Markteinführung von innovativen Produkten mit einem Zuschuß von 30 Prozent, max. 200.000 DM. Die Förderung wurde über die ISB, Mainz, beantragt. Der Antrag mußte einen Marketingplan enthalten, der ebenfalls über das Programm bezuschußt wird. Die Kosten der Markteinführung wurden insgesamt mit 790.000 DM beziffert.

Nach einer Bearbeitungszeit von 12 Wochen betrug der gewährte Zuschuß 200.000 DM.

1 Wem nützen Subventionen?

Immer, wenn der Staat sparen soll oder muß, tönt laut die Forderung nach Subventionsabbau – gerade so, als schütte der Staat sein Füllhorn aus reinem Übermut aus oder weil er in den „Beglückten“ Wählerpotential vermutet. Und wenn dann die Sparkommission ihre Arbeit beendet hat, sind die Ergebnisse meistens spärlich. Alle sind sich einig: Sparen tut not, aber jeder sagt: „Bitte nicht bei mir“, nicht bei den Landwirten, nicht beim Bergbau usw.

Wenn man einmal die medienwirksamen „Schaukämpfe“ beiseite läßt, kommt man ganz automatisch zu der Frage: Warum fördert der Staat die Wirtschaft mit Steuergeldern?

Die Antwort ist im Prinzip ganz simpel: In einer freien Marktwirtschaft hat der Staat nur wenige Möglichkeiten, Einfluß auf die Wirtschaft zu nehmen und diese in ihrem Sinne zu beeinflussen, in Bereichen tätig zu werden, die im Interesse des Staates bzw. der Staatengemeinschaft liegen. Das wirksamste Mittel dafür sind Subventionen.

Mit Subventionen gibt der Staat Anreize dafür, daß die Unternehmen in Bereichen aktiv werden, die für ihn wichtig sind.

Staatliche Anreize wird es daher geben, solange wir eine freie Marktwirtschaft haben. Je genauer der Staat seine Ziele definiert und festlegt, wer zur Zielerreichung (welche Betriebe, Branchen usw.) am besten geeignet ist, um so differenzierter werden die Förderprogramme.

Man braucht kein Prophet zu sein, um vorherzusagen, daß die Anzahl der Förderprogramme noch erheblich steigen wird. Über 2.000 Programme sind es jetzt schon.

Die Ziele, die der Gesetzgeber mit ihnen erreichen will, sind vielfältig, z. B.:

  • Schaffung neuer Arbeitsplätze
  • Verbesserung regionaler Wirtschaftsstrukturen
  • Förderung von Forschung und Entwicklung (Zukunftssicherung)
  • Erhaltung bestimmter Branchen, die im Gesamtinteresse des Staates liegen (Landwirtschaft, Bergbau)
  • Schaffung von Chancengleichheit in den verschiedenen Regionen
  • Schaffung vergleichbarer Lebensbedingungen, z. B. innerhalb der EU

Wenn ein Betrieb Subventionen in Anspruch nimmt, unterstützt er damit die Ziele der EU, des Bundes oder der Länder. Er ist kein Abzocker, der sich seiner Pflicht zur Steuerzahlung entziehen will.

Das Problem, vor dem kleinere und mittlere Unternehmen stehen, liegt darin, daß die Vielzahl der Programme verwirrend groß und die Antragstellung in vielen Fällen kompliziert, umständlich und langwierig ist.

Es gibt zwar eine Vielzahl von Informationsstellen (siehe Auflistung am Ende dieses Artikels), aber nur wenige Dienstleister, die den Unternehmen von der Subventionsanalyse über die Projektentwicklung, die Antragstellung, die Verhandlungen bis zur Umsetzung und Erstellung der notwendigen Verwendungsnachweise helfen.

Große Unternehmen unterhalten eigene Abteilungen und Büros in Brüssel. Mittelständische Unternehmen jedoch stehen meistens vor einem „Dschungel“ und wissen nicht, wie sie unter vertretbarem Zeit- und Kostenaufwand an diese Gelder oder sonstige Vorteile kommen können. Folglich versuchen sie erst gar nicht, Programme für sich zu nutzen, bzw. geben nach einiger Zeit resigniert auf.

Doch es lohnt sich auch und gerade für Mittelständler, alle Möglichkeiten staatlicher Hilfen zu prüfen. Die Chancen sind groß, diese Hilfen auch tatsächlich zu erhalten.

Insgesamt stehen rund 47 Milliarden DM an Fördermitteln in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Mit einem Experten, der sich auf Fördermittel spezialisiert hat, können auch Sie die Chancen voll ausschöpfen. (Firmenkundenberater der Banken kennen sich in der Regel auf diesem Spezialgebiet nicht aus.) Ein Experte unterstützt Sie in allen Phasen der Projektbearbeitung: von der Projektskizze über die Fördermittelanalyse, die Erstellung des Wirtschafts- und Finanzierungsplanes bis zur Antragstellung und dem Verwendungsnachweis. Externes Wissen, das im Regelfall erfolgsbezogen zu honorieren ist, hilft Ihnen so, Projekte anzugehen, die ohne Förderung (bis zu 50 % der notwendigen Investitionen!) die Finanzkraft Ihres Unternehmens übersteigen würden.

Fördermittel ermöglichen Ihnen die Realisierung von Projekten und Innovationen, die ohne finanzielle Unterstützung nicht oder nur schwer zu realisieren wären. Mit anderen Worten: Fördermittel lösen betriebliche Engpässe.

2 Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln

Wenn Sie mit Ihrem Antrag Erfolg haben wollen, sind einige Voraussetzungen und Bedingungen zu berücksichtigen. Die wichtigsten Punkte sind folgende:

  1. Der Antrag muß in der Regel vor Beginn der Durchführung des Vorhabens gestellt werden!
  2. Holen Sie frühzeitig Auskünfte und Ratschläge ein, und beauftragen Sie einen Fachberater, der Sie in allen Phasen der Antragstellung und Abwicklung unterstützen soll.
  3. Beachten Sie, daß grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung öffentlicher Fördermittel besteht. Die jeweilige Haushaltslage spielt dabei immer eine wichtige Rolle.
  4. Sie benötigen in einem angemessenen Umfang Eigenmittel. Die öffentliche Förderung dient der Hilfe zur Selbsthilfe.
  5. Die Konditionen der Förderprogramme ändern sich häufig.
  6. Die Kombination verschiedener Fördermaßnahmen ist in vielen Fällen möglich.
  7. Die genaue Einhaltung des Antragsverfahrens ist besonders wichtig. Zu jedem Programm gehören gesonderte Richtlinien, die genau zu prüfen sind.
  8. Fördergelder dürfen nur für den festgelegten Zweck verwendet werden. Es muß immer ein Verwendungsnachweis erbracht werden.
  9. Öffentliche Fördermittel sind Subventionen. Subventionsbetrug wird strafrechtlich geahndet.

3 Förderarten und die wichtigsten Programme

Wenn wir von öffentlichen Fördermitteln sprechen, so sind darunter sehr unterschiedliche Anreize zu verstehen. Dies sind im einzelnen:

  • Zinsgünstige (zinsverbilligte) Kredite
  • Bürgschaften
  • Beteiligungen
  • Zulagen
  • Verlorene Zuschüsse
  • Sonderabschreibungen
  • Sonstige steuerliche Vergünstigungen.

Bei jedem Vorhaben ist zunächst zu prüfen, welche Fördermittel in Frage kommen.

Praxistip: Bevor Sie eine Geschäfts- bzw. Expansionsidee konkret verfolgen, lassen Sie eine Fördermittelanalyse durchführen.

3.1 Die wichtigsten Förderprogramme (für einzelbetriebliche Investitionen)

Die vielfältigen Programme umfassen im einzelnen:

  1. Maßnahmen zur lnvestitionsförderung
    1. Investitionszulage (5 % bzw. 10 %), nur in den neuen Bundesländern
    2. Investitionszuschüsse in Fördergebieten der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA), (bis 28 % in den alten bzw. bis 50 % in den neuen Bundesländern)
    3. ERP-Darlehensprogramme für
      • regional bedeutsame Investitionen
      • Existenzgründungen
      • Umweltschutz und Energiesparmaßnahmen
      • Innovationen
    4. Steuerliche Erleichterungen (zum Teil nur in den neuen Bundesländern)
      • Sonderabschreibung
      • Steueraussetzungen
    5. BMBF-FuE-Programme
      • Projektförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
      • für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  2. Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenkapital- und Liquiditätssituation
    1. ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm
    2. ERP-Beteiligungsprogramm
    3. Bürgschaften
    4. Betriebsmittelkredite, Liquiditätshilfen und Konsolidierungsdarlehen

Die einzelnen Bundesländer ergänzen durch eigene Förderprogramme das Spektrum der Fördermaßnahmen; Entsprechendes ist in den jeweiligen Mittelstandsförderungsgesetzen geregelt.

3.2 Öffentliche Förderung in der EU

Die Förderpolitik der Kommission der Europäischen Gemeinschaften basiert u. a. auf folgenden Grundsätzen:

  • In der Regel wird auf der Basis einer Kofinanzierung gefördert, wobei die Unterstützung durch die Gemeinschaft in den meisten Fällen auf maximal 50 % der Projektkosten begrenzt ist.
  • Besondere Betonung liegt auf der Beteiligung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU).
  • Die Kommission überläßt es den Mitgliedsländern, zusätzlich nationale Kriterien oder spezielle nationale Antragsverfahren für bestimmte Förderprogramme festzulegen.

4 Beschreibung der Förderprogramme in der EU

Innenpolitik

4.1 Regionalförderung

4.1.1 Strukturfonds

Die Regionalförderung der EU verfolgt folgende Ziele:

  • Förderung der Entwicklung und strukturelle Anpassung von Regionen mit Entwickungsrückstand
  • Umstellung der Regionen oder Teilregionen, die von rückläufiger industrieller Entwicklung schwer betroffen sind
  • Erleichterung der Eingliederung der vom Ausschluß aus dem Arbeitsmarkt bedrohten Personen in das Erwerbsleben
  • Erleichterung der Anpassung der Arbeitskräfte an die industriellen Wandlungsprozesse und an Veränderungen der Produktionssysteme
  • Beschleunigte Anpassung der Agrarstruktur
  • Entwicklung und strukturelle Anpassung des ländlichen Raumes
  • Förderung von Gebieten mit sehr niedriger Bevölkerungsdichte

4.1.2 Gemeinschaftsinitiativen

Die Maßnahmen werden den Mitgliedsstaaten zur Lösung von Problemen mit Auswirkungen auf Gesamteuropa vorgeschlagen. Die Gemeinschaftsinitiativen wurden zu folgenden fünf Themen zusammengefaßt:

  • Grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit (INTERREG)
  • Ländliche Entwicklung (LEADER)
  • Förderung der ultraperipheren Regionen (REGIS)
  • Förderung der Beschäftigung und Entwicklung von Humanressourcen (ADAPT, HORIZON usw.) und
  • Bewältigung des industriellen Wandels (RECHAR, RESIDER usw.)

4.2 Risikokapital

Das European Seed Capital Fund Network (ESCFN) bietet Finanzierungsmöglichkeiten für neue Unternehmen, während EUROTECH CAPITAL innovative Unternehmen unterstützt, die in transnationale Hightech-Vorhaben involviert sind.

4.3 Forschung und Entwicklung

4.3.1 Das vierte Rahmenprogramm

Das Programm deckt den gesamten Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration ab, einschließlich Schulungsmaßnahmen, Verbreitung und Verwertung von Forschungsergebnissen, Kooperation mit Nicht-Mitgliedsländern und nicht-nukleare Energien.

4.3.2 COST

Das Programm für Kooperation im Bereich der wissenschaftlichen und technischen Forschung deckt Koordinierungskosten für Projekte der Grundlagenforschung durch die COST-Mitgliedsstaaten ab.

4.4 Umwelt

Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltqualität, zur Kontrolle der Umweltverschmutzung sowie zum Schutz von gefährdeten Gebieten werden durch das Programm LIFE gefördert.

4.5 Energie

Neben den EU- und EURATOM-Rahmenprogrammen verfügt die Kommission über weitere Instrumente zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien, so z. B. SAVE (Programm zur Förderung effizienter Energienutzung), ALTENER (Verbesserung der Verbreitung erneuerbarer Energien) und PERU (Energiemanagement in Städten und Regionen).

4.6 KMU

Das mehrjährige Programm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sieht gemeinschaftliche Maßnahmen vor, z. B. Verbesserung des Zuganges zu Informationen der Gemeinschaft und der Suche nach Geschäftspartnern sowie die kontinuierliche Entwicklung von Instrumenten, die direkten Kontakt zwischen Unternehmern mit dem Ziel einer transnationalen Vergabe von Unteraufträgen erlauben.

Einige spezielle Förderprogramme wenden sich auch an Existenzgründer (z. B. EUROLEADERS) oder weibliche Unternehmer (LEI).

4.7 Tourismus

Die Gemeinschaft hat die Programme für die Tourismusförderung unter dem „Aktionsplan für Tourismus“ zusammengefaßt.

4.8 Erziehung, Ausbildung

Die Maßnahmen im Bereich der Erziehung und (beruflichen) Bildung sind seit kurzem zu zwei Rahmenprogrammen zusammengefaßt: SOKRATES und LEONARDO DA VINCI.

4.9 Audiovision und Kultur

Im MEDIA-Programm sind alle Maßnahmen konzentriert, die auf eine strukturelle Verbesserung der audiovisuellen Industrie Europas gerichtet sind.

4.10 Sonstiges

Verschiedene Programme haben die Förderung von bestimmten sozialen Gruppen zum Ziel, z. B. JUGEND FÜR EUROPA für Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren oder HELIOS 11 für Behinderte.

Externe Beziehungen

4.11 Exportförderung

Die Kommission unterstützt europäische Unternehmen bei dem Vorhaben, Zugang zu japanischen Märkten zu bekommen (im Rahmen des EXPROM Programmes).

Daneben fördert die Kommission die Beteiligung von europäischen Unternehmen an Handelsmessen, Seminaren und Konferenzen in Ländern außerhalb der EU, deren Märkte schwer zugänglich sind, aber ein großes Wachstumspotential versprechen.

4.12 Externe Beziehungen

Die nach außen gerichteten Aktivitäten der EU sind folgenden Ländergruppen zugeordnet: AKP-Staaten, sog. ALAMED-Staaten (Asien, Lateinamerika und Mittelmeeranrainerstaaten), die Länder Mittel- und Osteuropas (MOE) und die Neuen Unabhängigen Staaten der früheren Sowjetunion (NUS).

4.13 Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

Der Vertrag läuft im Jahre 2002 aus. Die entsprechenden Förderungen werden vermutlich in laufende Programme integriert.

4.14 Die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM)

EURATOM verwaltet ein Rahmenprogramm für Forschung und Bildung sowie einige spezielle Darlehen im Bereich der Kernenergie.

4.15 Die Europäische Investitionsbank (EIB)

1958 durch die Römischen Verträge gegründet, ist die EIB das Finanzinstitut der EU. Die Mitglieder der EIB sind die Mitgliedsstaaten. Die EIB soll zu den erklärten politischen Zielen und Entscheidungen der Union (ausgewogene Entwicklung, Integration und wirtschaftlicher Zusammenhalt zwischen den Mitgliedsstaaten) beitragen.

Das Aufgabengebiet der EIB konzentriert sich auf die Mitgliedsstaaten, in denen Finanzierungen gewährt werden in Form von Individualdarlehen für Großprojekte bzw. von Globaldarlehen für kleinere Projekte. Globaldarlehen werden von ausgesuchten Finanzierungsinstituten an die Begünstigten weitergeleitet. Solche Finanzierungen sind in den Sektoren Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistungen möglich.

4.16 Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)

Die EBRD ist ein internationales Finanzierungsinstitut, dessen Anteilseigner sich derzeit aus 57 Ländern zusammensetzen – den Ländern Mittel- und Osteuropas, den Neuen Unabhängigen Staaten, den 15 EU-Mitgliedsländern, den EFTA-Ländern, den USA, Japan, Kanada u. a.

Die Bank vergibt Darlehen, Eigenkapital und Garantien zur Finanzierung von Vorhaben zur Förderung des Überganges zur Marktwirtschaft in den mittel- und osteuropäischen Staaten sowie in den Staaten der früheren Sowjetunion. Dabei werden Projekte in den Bereichen Landwirtschaft, Aus- und Weiterbildung, Energie, Tourismus, Transport, Umwelt usw. gefördert.

4.17 EUREKA

EUREKA ist das europäische Forum für grenzübergreifende Kooperationen im Bereich angewandter Forschung und Technologie. Finanzielle Unterstützung ist bei den zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten zu beantragen.

5 Von der Idee zum Projekt – Antragstellung

Erfolgreiche Anträge setzen eine sorgfältige Vorbereitung voraus:

  1. Die Projektkurzbeschreibung/-skizze
    • ermöglicht der Antragsbehörde eine Kurzinformation über das Projekt und
    • dient als Instrument der Projektentwicklung im Vorfeld der Antragstellung.
  2. Aufbau der Projektskizze
    • Begründung des Projektvorhabens
    • Projektträger
    • Beschreibung der Zielgruppe
    • Projektziele und -inhalte
    • Projektstandort
    • Dauer und Zeitplan des Projektes
    • Voraussichtliche Gesamtkosten des Projektes
    • Eventuell Angaben zu den beteiligten Partnern sowie Aufgaben der Partner
  3. Wirtschaftsplan
    • Kostenkalkulation aller Ausgaben, die im Projekt anfallen
    • Gesamtfinanzierungskonzept
  4. Finanzierungsplan
    • Gliederung der zu erwartenden Einnahmen und der zu erwartenden Ausgaben
    • Einnahmen und Aufwand für die einzelnen Projektjahre
    • Der Kofinanzierungsanteil ist auszuweisen

5.1 Die Antragstellung im Überblick

  • Informieren
  • Ideen entwickeln
  • Erstellung der Projektkurzbeschreibung/-skizze
  • Prüfung der Fördermöglichkeiten unter Beachtung der Zielgruppe (Genaue Programmanalyse ist unabdingbar!)
  • Aufwand und Nutzen der Antragstellung einschätzen
  • Beratungshilfen nutzen l Wirtschaftsplan erstellen, evtl. mit Hilfe eines Beraters
  • Gründliches Studium der aktuellen Richtlinien
  • Finanzierungsplan erstellen
  • Kontakt zu Bewilligungsbehörden aufnehmen
  • Antrag formulieren, in Übereinstimmung mit den Zielen der Fördermaßnahme formulieren
  • Gesamtfinanzierung darstellen
  • Antrags- und Zuwendungsvoraussetzungen beachten
  • Fristen beachten – Projekt nicht vor Beantragung der Fördermittel beginnen
  • Auf Vollständigkeit der Antragsformulare achten
  • Ggf. Nachweise beilegen
  • Kontakt mit der antragnehmenden Stelle halten

6 Mögliche Gefahren bei Subventionen

Es gibt Betriebe, die die Förderprogramme analysieren und nach den erwarteten Geldern ihren Betrieb ausrichten. Hier wedelt jedoch der Schwanz mit dem Hund statt umgekehrt. Denn zum einen sind Subventionen kein „Kompaß“, der die eigene Unternehmensstrategie ersetzt, und zum anderen können sich politische Rahmenbedingungen ändern. So ist z. B. derzeit in der Landwirtschaft zu beobachten, wie sich aufgrund des BSE-Skandals die Subventionspolitik verändert.

Um möglichen Gefahren zu entgehen, sollten sich mittelständische Unternehmen an die Erfolgsmethode der EKS halten, also an das Sieben-Phasen-Konzept:

  1. Schritt: Analyse der eigenen Stärken
  2. Schritt: Welche neuen Geschäftsfelder können durch Veränderungen der Produktlinien erschlossen werden?
  3. Schritt: Welche Zielgruppe würde größeren Nutzen als derzeit durch die Produktveränderung erzielen?
  4. Schritt: Welche Probleme könnten Sie in neuen Zielgruppen lösen?
  5. Schritt: Was müssen Sie tun, um solche Produktinnovationen tatsächlich zu erreichen (vgl. dazu den Beitrag von Joachim Lund)?
  6. Schritt: Wer kann Ihnen helfen, diese Innovationen umzusetzen? (Was können Sie selbst erledigen, wo brauchen Sie externe Hilfe?) Dieser Punkt ist besonders für die Fördermittelbeschaffung wichtig.
  7. Schritt: Lösen Sie mit dem Produkt ein konstantes Grundbedürfnis, so daß sich die Investition langfristig lohnt?

Sie sollten Ihre Investitionen nicht an den Fördermitteln ausrichten, sondern strategisch umgekehrt vorgehen: zuerst die Innovation für Ihr Unternehmen auf Tauglichkeit für Ihre Zielgruppe prüfen, dann die Fördermittel beantragen und anschließend die Innovation realisieren.

7 Förderbeispiele aus der Praxis

Ein saarländischer Hersteller, eingestuft in die Kategorie Industriebetrieb (138 Mitarbeiter, 40 Mio. DM Umsatz, 1,815 Mio DM durchschnittliche Abschreibung), plante die Anschaffung einer Maschine im Wert von 3,2 Mio. DM. Die Maschine war zur Modernisierung des Unternehmens notwendig. Zusätzliche Mitarbeiter wurden nicht benötigt; ggf. hätten durch Rationalisierungseffekte Mitarbeiter freigesetzt werden können.

Das Programm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ des Landes Saarland bezuschußt Investitionen, auch zur Modernisierung, mit 10 Prozent.

Die Beantragung erfolgte direkt beim Wirtschaftsministerium im Saarland. Der Antrag, dessen Investitionsvolumen 3,865 Mio DM betrug, wurde um alle Investitionen ergänzt, die im Zusammenhang mit der Anschaffung der Maschine notwendig waren.

Der Antrag wurde erstmals im Dezember 1998 eingereicht und bis Februar 1999 ergänzt. Die Bearbeitungszeit bis zur Zusage betrug danach weitere vier Monate. Der gewährte Zuschuß betrug 386.000 DM.

Ein in der Biomedizin tätiges Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg wurde unter die KMUs (kleine und mittlere Unternehmen) eingestuft; es hatte weniger als 250 Mitarbeiter, der Umsatz lag unter 40 Mio. EURO und die Bilanzsumme unter 27 Mio. EURO.

Das Unternehmen plante eine Entwicklung, die über ein EU-Programm grundsätzlich förderfähig ist. Der Antrag für das Programm ist generell sehr aufwendig (Biomed 2), und Nachbesserungen sind nicht möglich. Daher mußte der Antrag sehr professionell ausgearbeitet werden. Die internen Kosten nur für die Antragstellung veranschlagte das Unternehmen mit 61.000 EURO.

KMUs haben die Möglichkeit, für die Antragstellung von diversen EU-Programmen sog. „Sondierungsprämien“ zu beantragen. Dies soll die Teilnahme an europäischen Programmen vereinfachen. Der Zuschuß erfolgt zur Unterstützung der bei einer Antragstellung anfallenden Kosten.

Die Beantragung erfolgte direkt bei der Europäischen Kommission. Der Antrag (Vorschlag) beinhaltete alle bekannten Angaben über das geplante Entwicklungsprojekt und die notwendigen Kosten für die Aufbereitung eines Antrages zur Förderung des Entwicklungsvorhabens, die mit 61.000 EURO beziffert wurden.

Der Antrag für eine Sondierungsprämie wurde im August 1998 gestellt. Der Empfang wurde unmittelbar bestätigt. Einen Zuwendungsbescheid mit einer Zusage über 45.000 EURO ist im Februar 1999 eingegangen.

8 Ansprechpartner und Beratung

Die richtige Information zur rechten Zeit ist für eine erfolgreiche Antragstellung unumgänglich notwendig. Jeder Antragsteller muß sich eigenständig informieren. Dies bedeutet:

  • Informationsmaterialien und Broschüren anfordern und regelmäßig durcharbeiten,
  • in die „Mailing-Listen“ der zuständigen Dienststellen der Europäischen Kommission bzw. der Informations- und Koordinierungsstellen (Technische-Hilfe-Büros) eintragen lassen,
  • sich Europäischen Datenbanken anschließen und CD-Roms nutzen,
  • Leitfäden, Ausschreibungsunterlagen und Projekt-Kompendien zu den einzelnen EU-Förderprogrammen bestellen und erarbeiten,
  • europaweite und/oder nationale Informationsveranstaltungen besuchen.

Die Alternative zu diesem aufwendigen Verfahren besteht darin, mit einem Subventionsberater zusammenzuarbeiten, der über alle Programme und aktuelle Änderungen informiert ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie nur gelegentlich auf Fördermittel zurückgreifen möchten und trotzdem sicher sein wollen, alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben.

Adreßliste
Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Zittelmannstr. 22, 53113 Bonn, Tel.: 0228/530090, Fax: 0228/5300950
Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Außenstelle Berlin, Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin, Tel.: 030/8960930, Fax: 030/8920959, Internet: www.europa.eu.int, www.europa.eu.int/index.en.htm, www.europa.eu.int/eulaw, www.europa.eu.int/en/comm/opoce/keypub.htm, www.citizens.eu.int, www.cordis.htm
Vertretung des Europäischen Parlaments in Deutschland, Bundeskanzlerplatz, 53113 Bonn, Tel.: 0228/223091, Fax: 0228/218955
Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Außenstelle Berlin, Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin, Tel.: 030/8930122, Fax: 030/8921733, Internet: www.europarl.eu.int
Europe Information Service European Social Policy 66, Av. Adolphe Lacomblé, B-1030 Brüssel, Tel.: 0032/2/7377709, Fax: -32-2/7326757, Internet: www.eis.be
EURODESK, Scotland Europe Centre, 35, Square de Meeus, B-1000 Brüssel, Tel.: 0032/2/5030790, Fax: -32-2/5126155, Internet: www.eurodesk.org, www.ijab.de
Deutsche Ausgleichsbank (DtA), Ludwig-Erhard-Platz 1-3, 53170 Bonn, Tel.: 0228/831-0, Fax: 0228/831-2255, Internet: www.dta.de
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Palmengarten 5-9, 60325 Frankfurt/Main, Tel.: 069/7431-0, Fax: 069/7431-2944, Internet: www.kfw.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: 06196/404-0, Fax: 06196/404-212, Internet: www.bmwi.de

 

Literatur
Bundesministerium für Wirtschaft (Hg.) 1993: EG-Förderprogramme für die neuen Bundesländer, Bonn.
Deutscher Industrie- und Handelstag (Hg.) 1996: EG-Strukturpolitik in Deutschland 1994 – 1999. Leitfaden. 2. Aufl., Brüssel.
Deutscher Wirtschaftsdienst (Hg.) 1993: Der neue Ratgeber zur EU-Förderung. Loseblattsammlung. Köln.
EG-Kommission (GD V) 1993: Europäische Sozialpolitik. Weichenstellung für die Europäische Union (Grünbuch). Luxemburg.
EG-Kommission (GD V) 1994: Europäische Sozialpolitik. Ein zukunftsweisender Weg für die Union (Weißbuch). Luxemburg.
EG-Kommission (GD X) 1994: Europe Info. Verzeichnis der Netzwerke und andere Informationsquellen der Europäischen Union. Luxemburg.
EG-Kommission (Hg.) 1996: Beihilfen und Darlehen der Europäischen Union. Luxemburg.
EG-Kommission (GD V) 1998: Soziales Europa Sozialpolitisches Aktionsprogramm 1998 – 2000. Luxemburg.
EG-Kommission (Hg.) 1998: EG-Almanach – Ansprechpartner, Informationsquellen und Datenbanken. Luxemburg.
Europa-Kontakt: EG-Förderbriefe für Betriebe, Berater und Behörden. Darstellung von EG-Förderprogrammen, Monatl. Aufl.. Berlin, 1994.
Europäisches Beratungszentrum der Deutschen Wirtschaft (Hg.): Fördermaßnahmen für Mittel- und Osteuropa. Ein Leitfaden für Unternehmen. Köln, 1994.
Europäisches Parlament, Informationsbüro Deutschland (Hg.): Förderprogramme für Frauen in der Europäischen Union. Bonn, 1995.
Harvey, B.: Networking in Europe. A Guide to European Voluntary Organisations. London, 2. Aufl. 1995.
Müller, U./ Prunzel, R.: Soziales Europa. Das Handbuch der EU-Förderinstrumente. Loseblattsammlung, Freiburg. 1995.
Sabathil, G. und M.: Förderprogramme der EU 1996/97. Bonn, 7. Aufl. 1998.
Weidenfeld, W./ Wessels, W. (Hg.): Europa von A – Z. Taschenbuch der Europäischen Integration. Bonn, 7. Aufl. 1998.

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